LVM-Versicherungsagentur Matthias Eggert

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Für Sie vor Ort

Der Versicherungsordner proppevoll mit Unterlagen, manchmal auch nur eine Plastiktüte mit einzelner Blattsammlung, im Gesicht liest man nicht unbedingt die beste Laune, denn es geht um ein Thema zu denen viele keine Lust haben. Aber manchmal lassen sich die Probleme nicht aufschieben.
So oder so ähnlich lerne ich viele meiner neuen Kunden kennen und ich kann das gut nachvollziehen! Nicht jeder hat Spaß daran sich um seine Versicherungsunterlagen zu kümmern!

Ich schon – wahrscheinlich meine „geheime Superkraft“ - ich bekomme gute Laune, wenn ich mich durch Versicherungsordner wühlen darf und ein breites Grinsen im Gesicht wenn ich bei einem Gespräch ein Versicherungsproblem lösen kann!

Darum bin ich sehr gerne für alle da, die nicht die Zeit oder die Lust haben um aus sich selber einen Profi in Versicherungs- und Finanz-Fragen zu machen und lieber ihre Energie in ihr Business oder ihre Familie stecken.

Was jetzt nicht heißt das du mir blind vertrauen sollst, das Vertrauen muss ich mir erstmal erarbeiten. Es geht viel mehr darum dir die richtigen Fragen zu stellen, zu übersetzen zwischen Fachchinesisch und was es dann letztendlich in der Realität bedeutet. Manchmal geht es auch einfach nur darum dir "Scheuklappen" abzunehmen, damit du selber entdecken kannst, wo für die Risiken lauern. Einfach dich so fit zu machen, das du schnell und einfach entscheiden kannst was für dich wichtig ist!

Du hast danach wahrscheinlich immer noch nicht Bock darauf, dich durch den nervigen Papierkram zu wühlen, aber endlich ein gutes Gefühl dabei, wenn du an Versicherungen denkst. Weil du es jetzt verstehst, weil du dich drum gekümmert hast und (ganz wichtig, wenn du bei uns persönlich vorbeischaust) weil der Kaffee bei uns einfach schmeckt ;-)

Es wird Zeit den besten Bürokaffee in Hüllhorst kennen zu lernen. Ruft an oder schreibt mir!

Euer Matthias Eggert

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Online Services

Rechtliche Informationen

Verantwortlich für die Inhalte des Internetauftritts dieser LVM-Versicherungsagentur:

LVM-Versicherungsagentur Eggert

vertretungsberechtigtePerson: Matthias Eggert

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-THI5-MOR8W-99 (www.vermittlerregister.info)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer IHK Bielefeld Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602, Bielefeld
Mitglied der vorgenannten IHK

Berufsbezeichnung

Versicherungsvertreter gemäß Versicherungsvermittlerregister; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Verbraucherstreitbeilegung

Ich/ wir nehme(n) an einem Streitbeilegungsverfahren vor den aufgeführten Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung

Zuständige Aufsichtsbehörde
Kreis Minden-Lübbecke,Portastr. 13, 32423 Minden

Erlaubnis als Immobiliar­darlehens­vermittler nach § 34i Abs.1 der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-W-108-D6J3-35 (www.vermittlerregister.info)
Name und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Name und Anschrift der zuständigen Registrierungsbehörde
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-F-108-EN4I-97 (www.vermittlerregister.info)
Name und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Name und Anschrift der zuständigen Registrierungsbehörde
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld

Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.

Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte Transparenzverordnung; im Folgenden: TranspVO) normiert eine Reihe von Informationspflichten, die bei der Beratung über bestimmte Produkte der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG zu erfüllen sind. Zu diesen Produkten gehören nach derzeitigem Stand insbesondere die sog. Versicherungsanlageprodukte (auch IBIP genannt für Insurance Based Investment Product), Produkte der betrieblichen Altersversorgung sowie Riester- und Basisrentenverträge.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der beratenden Tätigkeit

Art. 3 Abs. 2 TranspVO verpflichtet Versicherungsvermittler als Finanzberater zur Veröffentlichung ihrer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die bei den Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten für die oben aufgeführten Produkte verfolgt werden.

Als Nachhaltigkeitsrisiko in diesem Sinne ist ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, mit dessen Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition verbunden sein können.

Meine Nachhaltigkeitsstrategie ist wie folgt angelegt:

Als Ausschließlichkeitsvermittler berate ich ausschließlich über Versicherungsprodukte der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartner. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartnern. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung nicht.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Weiterhin schulden Versicherungsvermittler gemäß Artikel 4 Abs. 5 der Transparenzverordnung Informationen dahingehend, ob sie in Anbetracht der Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Art der Versicherungsprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Beratung berücksichtigen.

Unter Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinne sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen (vgl. Art. 2 Nr. 24 TranspVO).

Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten berücksichtige ich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“, sog. PAI) auf die o.g. Nachhaltigkeitsfaktoren, indem ich Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen frage, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt oder ob das gewünschte Produkt eine Auswirkung auf allgemeine Nachhaltigkeit (ESG) oder eine Auswirkung auf ökologische Nachhaltigkeit (E) haben soll. Die so eingeholten Kundenwünsche berücksichtige ich bei der Auswahl an geeigneten Produkten. Kann anhand der eingeholten Informationen kein geeignetes Produkt empfohlen werden, werde ich die Kunden hierauf entsprechend hinweisen.

Im Rahmen meiner Beratung berücksichtige ich ferner die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Grundlage der Berücksichtigung bilden die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.

Nähere Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Versicherung auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Weiterhin sind Versicherungsvermittler zu Angaben in Bezug auf eine potenzielle Abhängigkeit ihrer Vergütung von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet (Artikel 5 Abs. 1 TranspVO). So ist z.B. darüber zu informieren, ob für die Vermittlung nachhaltiger Produkte eine höhere oder niedrigere Vergütung (Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Vergütungsbestandteile) erzielt wird als für nicht nachhaltige.

Die Höhe meiner Vergütung durch das Versicherungsunternehmen hängt nicht davon ab, ob das vermittelte Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Es erfolgt insoweit keine nach Nachhaltigkeitsrisiken divergierende Vergütung. Dieses Prinzip gilt gleichfalls für die Vergütung meiner Mitarbeitenden.